Vorsorgende Verfügungen:
Es gibt:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Selbstbestimmung und Patientenautonomie
Über viele Jahre wurde in unserem Land heftig darüber diskutiert und gestritten,inwieweit das im Grundgesetz verankerte und garantierte Recht auf Selbstbestimmung auch am Lebensende seine Gültigkeit behält.
Ärztliches Handeln, politische Diskussionen und juristische Meinungen ließen immer wieder den Schluss zu, dass die Patientenautonomie unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt und missachtet werden darf.
Seit September 2009 ist Rechtssicherheit vorhanden:
- Die Patientenautonomie wurde bestätigt.
- Patientenverfügungen sind rechtlich bindend.
Über die Rechtmäßigkeit, die Formulierung und den Umfang sogenannter„Patientenverfügungen“ herrscht noch immer große Unsicherheit.
Ehepartner gehen oftmals davon aus, automatisch Entscheidungen füreinander treffen zu dürfen, wenn ein Partner dazu nicht mehr in der Lage sein sollte.
Eltern glauben, Entscheidungen für ihre volljährigen Kinder treffen zu können und umgekehrt.
Wir beraten zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und helfen beim Erstellen Ihrer individuellen Verfügungen.
Die Beratung ist kostenfrei.
Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Spenden angewiesen.
Wir sind berechtigt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.
Telefonische Beratungstermine unter: +49 (0) 61 58 . 9 41 24 28