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Vorsorgende Verfügungen:
Es gibt:

    • Patientenverfügung
    • Vorsorgevollmacht
    • Betreuungsverfügung


Selbstbestimmung und Patientenautonomie
Über  viele Jahre wurde in unserem Land heftig darüber diskutiert und  gestritten,inwieweit das im Grundgesetz verankerte und garantierte Recht  auf Selbstbestimmung auch am Lebensende seine Gültigkeit behält.
Ärztliches  Handeln, politische Diskussionen und juristische Meinungen ließen immer  wieder den Schluss zu, dass die Patientenautonomie unter bestimmten  Bedingungen eingeschränkt und missachtet werden darf.

Seit September 2009 ist Rechtssicherheit vorhanden:

    • Die Patientenautonomie wurde bestätigt.
    • Patientenverfügungen sind rechtlich bindend.

Über  die Rechtmäßigkeit, die Formulierung und den Umfang  sogenannter„Patientenverfügungen“ herrscht noch immer große  Unsicherheit.
Ehepartner  gehen oftmals davon aus, automatisch Entscheidungen füreinander treffen  zu dürfen, wenn ein Partner dazu nicht mehr in der Lage sein sollte.
Eltern glauben, Entscheidungen für ihre volljährigen Kinder treffen zu können und umgekehrt.

Wir  informieren Sie zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und  Betreuungsverfügung.

Die Beratung ist kostenfrei.
Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Spenden angewiesen.
Wir sind berechtigt Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.


Telefonische Beratungstermine unter: +49 (0) 61 58 . 9 41 24 28

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